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News für Juli 2025

Was ändert sich bei Kilometergeld und NOVA ab 1.7.2025?

Umwidmungszuschlag soll zur Budgetsanierung beitragen. ...mehr

Erhöhte Steuerlast für Umwidmungsgewinne

Umwidmungszuschlag soll zur Budgetsanierung beitragen. ...mehr

Können Lebensmittelspenden von der Umsatzsteuer befreit sein?

Welche Spenden von Lebensmitteln und nichtalkoholischen Getränken können unter bestimmten ... ...mehr

Ferialarbeit im Betrieb

Was Unternehmen bei der Beschäftigung von Ferialarbeitnehmern zu beachten haben. ...mehr

Selbständige Tätigkeiten im Ausland abwickeln

Welche Melde- und Bereithaltungspflichten müssen Selbständige im Ausland beachten? ...mehr

Feiertagsarbeitsentgelt kein steuerfreier Zuschlag

BMF zur steuerlichen Behandlung von Feiertagsarbeitsentgelten ab dem 1. Jänner 2025. ...mehr

Welche Maßnahmen unterstützen das lokale Marketing?

Weniger Streuverlust durch lokales Marketing. ...mehr

Familienbeihilfe: Wie viel können Studierende dazuverdienen?

Frau mit Taschenrechner und Bargeld

Der Anspruch auf Familienbeihilfe für ein Kind ist an unterschiedliche Voraussetzungen gebunden. Unter anderem dürfen Kinder ab dem Kalenderjahr, in dem sie das 20. Lebensjahr vollenden, pro Jahr € 17.212,00 (Wert für 2025) verdienen, ohne eine etwaig zustehende Familienbeihilfe zu verlieren.

Für diese Grenze ist das zu versteuernde Einkommen relevant: Bruttogehalt (ohne Sonderzahlungen) minus Sozialversicherungsbeiträge. Lehrlingsentschädigungen, Waisenpensionen und jenes Einkommen, das vor oder nach Zeiträumen erzielt wird, für die Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, bleiben unter anderem außer Betracht.

Für die Zuverdienstgrenze der Familienbeihilfe ist eine „Jahresdurchrechnung“ relevant, d. h. es gibt keine monatliche Betrachtungsweise.

Übersteigt das Einkommen im Kalenderjahr die Zuverdienstgrenze, ist jener Teil der Familienbeihilfe, der den Grenzbetrag von € 17.212,00 (Wert 2025) überschritten hat, zurückzuzahlen.

Stand: 24. Juni 2025

Bild: Lukasz - stock.adobe.com

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