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News für Oktober 2025

Wie ist die neue Trinkgeldregelung ab 1.1.2026 ausgestaltet?

Österreichweit einheitliche Regelung ab 1. Jänner 2026. ...mehr

Stellt die Mitarbeiterprämie 2025 eine Sonderzahlung dar?

Aktuelle Aussagen der ÖGK zur SV-rechtlichen Handhabe der Mitarbeiterprämie 2025. ...mehr

Achtung: Verpflichtende elektronische Zustellung in FinanzOnline

Neue FinanzOnline-Verordnung mit 1. September 2025 in Kraft getreten. ...mehr

Mitarbeiterrabattregelung gilt auch für ehemalige Arbeitnehmer in Pension

Verwaltungsgerichtshof widerspricht Lohnsteuerrichtlinien zur Steuerfreiheit von ... ...mehr

Was ist ein Werkvertrag?

Welche Mindestinhalte sollte ein Werkvertrag jedenfalls umfassen? ...mehr

Unterliegt die Rückzahlung von Ausbildungskosten der Umsatzsteuer?

Ausbildungskostenrückerstattung unterliegt nicht der Umsatzsteuer. ...mehr

Was ist ein Werkvertrag?

Person mit Dokumenten und Laptop

Bei einem Werkvertrag handelt es sich um einen Vertragstyp, bei welchem sich die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet, ein bestimmtes Werk (z. B. Dienstleistung) gegen eine vorab vereinbarte (Pauschal- )Vergütung an die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber zu erbringen (Zielschuldverhältnis). Abzugrenzen ist der Werkvertrag vor allem gegenüber dem freien Dienstvertrag, im Rahmen dessen lediglich die Arbeitskraft während eines bestimmten Zeitraumes bereitgestellt wird, ohne eine konkrete Leistung zu schulden. Auch ist der Werkvertrag gegenüber einer Arbeitskräfteüberlassung abzugrenzen, im Rahmen derer lediglich die Bereitstellung von qualifiziertem Fachpersonal geschuldet wird, ohne darüber hinaus ein konkretes Werk zu schulden.

Aufbau und Inhalte eines Werkvertrags

Damit ein Werkvertrag im Rahmen einer abgabenbehördlichen Prüfung auch als solcher anerkannt wird, sollte dieser zumindest nachfolgende Punkte berücksichtigen:

  • Leistungsgegenstand inkl. Beschreibung
  • Laufzeit und Leistungszeitraum
  • Leistungsdurchführung und Weisungsfreiheit
  • Entgelt aufgeteilt auf Liefer- und Leistungsanteile
  • Fälligkeit und Zahlungskonditionen
  • Rechte und Pflichten des Auftragnehmers
  • Rechte und Pflichten des Auftraggebers
  • Haftung
  • Gewährleistungsklausel
  • Kündigung
  • Schlussbestimmungen

Besonderes Augenmerk ist im Rahmen eines Werkvertrages auf die Gewährleistungsklausel zu legen, da diese sowohl im Rahmen eines freien Dienstvertrages als auch eines Arbeitskräfteüberlassungsvertrages fehlt und dementsprechend ein wichtiges Abgrenzungsmerkmal darstellt. Auch ist wichtig, dass die vereinbarten vertraglichen Parameter in der Praxis tatsächlich so gelebt werden und dem wahren wirtschaftlichen Gehalt des Vertrages entsprechen.

Stand: 24. September 2025

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